Zwangsversteigerung
Mit Zwangsversteigerung ist ein Verfahren gemeint, bei dem durch hoheitlichen Akt im Wege der Versteigerung die Verwertung einer Sache herbeigeführt werden soll. Der Gläubiger kann seinen Anspruch wegen einer Geldforderung durch die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners befriedigen. Voraussetzungen für die Zwangsversteigerung ist das Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung, ein entsprechender Antrag an das Vollstreckungsgericht und die Tatsache dass der Schuldner auch als Eigentümer eingetragen ist.
Das Zwangsversteigerungsverfahren hat immer einen bestimmten Ablauf. Vor Beginn müssen die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse des zu versteigernden Objektes bekannt gegeben werden. Auch der Verkehrswert sowie eine 50% bzw. 70% Grenze sind zu nennen, genauso wie das geringste Gebot. Die Bietzeit muss bekannt gegeben werden und die Bieter müssen sich ausweisen können. Während der Versteigerung kann ein Gebot mindestens in der Nähe des geringsten Gebotes abgegeben werden. Sobald die Bietzeit abgelaufen ist, verkündet man das Höchstgebot und gleichzeitig wird dazu aufgefordert, neue Gebote abzugeben. Das Höchstgebot wird ausgezählt, danach folgt eine Verhandlung, ob der Zuschlag erteilt werden soll. Dies kann der Meistbietende beenden, indem er den Antrag auf sofortige Zuschlagserteilung stellt.
Wenn das Höchstgebot einem bestimmten Prozentsatz des Verkehrswertes nicht entspricht, kann der Zuschlag verweigert werden. Im Anschluss an die Versteigerung wird ein Termin festgelegt. In diesen Termin wird der Erlös an die Gläubiger verteilt.