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Überschuldung

Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn einer Person weniger Werte gehören, als sie selbst einem anderen an Werten schuldet. Werden also alle Werte des Schuldners auf den Gläubiger übertragen, hätte er immer noch Schulden, die nicht bezahlt werden können. Natürliche Personen gelten dann als überschuldet, wenn es Ihnen nicht möglich ist, innerhalb eines überschaubaren Zeitraum ihre Schulden unter Einsatz ihres freien Einkommens und Vermögens zu bezahlen.

Wichtig ist dabei, dass sie ihre eigene Grundversorgung dabei nicht gefährden. Als Grundversorgung können entweder die Sozialhilfesätze oder die Pfändungsfreibeträge zu Hilfe genommen werden. Die Ursachen der Überschuldung sind schwierig zu ermitteln, normalerweise können mehrere Ursachen vorliegen. Um aus der Überschuldung herauszukommen, bleibt vielen Privatpersonen nur der Gang zum Insolvenzrichter.