Sicherheiten
Sicherheiten können in Personen- und Sachsicherheiten unterschieden werden. Eine Bürgschaft ist beispielsweise eine Personensicherheit, genauso wie eine Garantie, eine Schuldübernahme oder eine Patronatserklärung. Eine Sachsicherheit ist zum Beispiel ein Grundstück oder ein Haus.
Die Kreditinstitute sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Sicherheiten zu verlangen. Es wirkt sich allerdings risikomindernd aus, wenn der Kunde eine Sicherheit zur Verfügung stellen kann. Außerdem mindert eine Sicherheit zum einen die Eigenkapitalkosten der Bank, die jeden
Kredit mit einem bestimmten Prozentsatz an Eigenkapital unterlegen muss. Dieser Prozentsatz ist abhängig von der Risikoeinstufung. Zum anderen mindert es natürlich die Kreditkosten für den Kunden. Er muss dann beispielsweise geringere Zinsen bezahlen.
Die Sicherheit muss bestimmte Kriterien erfüllen. Die Wertschwankungen dürfen im Zeitverlauf nur sehr gering sein, das gilt insbesondere während der Laufzeit des Kredites. Es muss schnell und ohne rechtliche Hindernisse möglich sein, die Sicherheit zu liquidieren, also in Geld umzuwandeln. Die Sicherheit darf nicht in direkter Verbindung zur wirtschaftlichen Situation des Kunden stehen, muss unabhängig sein. Darüber hinaus darf sie im Falle eines
Insolvenzverfahrens nicht anfechtbar sein, sondern muss vom restlichen Vermögen abgesondert werden können.