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Schufa

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa genannt, stellt fast eine halbe Milliarde Datensätze über die Bonität von Verbrauchern zur Verfügung, das heißt, sie hat von fast jedem Erwachsenen in Deutschland Daten gespeichert. Die Datensätze liegen pro Person mehrfach vor, daher kommt diese große Summe zustande. Bei einer Kontoeröffnung werden die ersten Daten an die Schufa übermittelt. Die Schufa bekommt die Informationen von ihren Vertragspartnern oder durch Auswertung öffentlicher Verzeichnisse und amtlicher Bekanntmachungen. Es finden keine eigenen Datenerhebungen statt.

Diese Daten speichert die Schufa

Von allen erfassten Personen werden die persönlichen Daten gespeichert, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Voranschrift. Auch im Ausland lebende Personen werden erfasst. Sobald ein Verbraucher ein Girokonto eröffnet, werden die Daten bei der Schufa gespeichert. Ebenso werden Daten zur Ausgabe von Kreditkarten, Mobilfunkverträgen, Ratenzahlungsgeschäfte, zur Übernahme von Bürgschaften oder zu Leasing- und Mietkaufgeschäften an die Schufa gemeldet und dort gespeichert. Ist ein Kredit grundpfandrechtlich gesichert, wird der Betrag nicht gespeichert. Handelt es sich jedoch um einen normalen Kredit, werden neben dem Betrag auch die Ratenzahl und der Ratenbeginn übermittelt. Wird ein Kreditvertrag gekündigt, erhält die Schufa Informationen über den verbliebenen Saldo. Auch Forderungsverkauf, uneinbringliche, titulierte Forderungen und Kontomissbrauch stehen als Aufkunft bei der Schufa zur Verfügung. Die Schufa darf keine Daten zum Familienstand, dem Einkommen, Guthaben, Depotwerten oder sonstigen Vermögenswerten speichern.

Wann müssen die Daten gelöscht werden

Es gibt bestimmte Fristen nach denen die verschiedenen Eintragungen automatisch wieder gelöscht werden müssen. So sind Anfragen zur Kontoeröffnung innerhalb von 12 Monaten zu löschen. Kredite werden bis ein Jahr nach der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Bürgschaften werden normalerweise sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld getilgt ist. Sind Daten über eine nichtvertragsgemäße Abwicklung eines Geschäfts gespeichert, bleiben diese bis drei Jahre nach vollständiger Bezahlung überprüfbar. Daten, welche die Schufa aus Schuldnerverzeichnissen hat, müssen ebenfalls gelöscht werden. Um eine vorzeitige Löschung zu veranlassen, muss der Kunde beweisen, dass das Amtsgericht die Daten der Eintragung gelöscht hat. Häufig hat allerdings die Schufa noch veraltete Daten in ihren Beständen. Die Löschung sollte man möglichst selbst überprüfen.

Eine Selbstauskunft einholen

Um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein, sollte jeder Verbraucher von Zeit zu Zeit eine Schufa-Auskunft einholen. Gemäß §§ 33 ff. des Bundesdatenschutzgesetzes hat jeder das Recht, die eigenen Daten bei der Schufa einzusehen. Seit 1. April 2010 muss diese Auskunft kostenlos erfolgen. Umfangreichere Auskünfte kosten jedoch Geld, die Preise können variieren. Erfahrungsgemäß weisen Schufaauskünfte immer wieder Fehler auf. Anschriften oder Einträge sind veraltet. Dass die Daten dann entsprechend aktualisiert werden, ist jetzt Sache des Kunden. Dieser muss sich an die jeweils zuständige Schufa-Geschäftsstelle wenden und die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der nicht korrekt eingetragenen Daten kümmern. Die Daten nicht löschen zu lassen, kann bei einer eventuell anstehenden Darlehnsbeantragung oder Kontoeröffnung eventuell zu Problemen führen, daher ist es empfehlenswert, sich gegen einen unrichtigen Eintrag zu wehren. Sollte sich eine Bank weigern, unrichtige Daten bei der Schufa zu widerrufen und es droht ein Schaden zu entstehen oder es ist sogar schon ein Schaden entstanden, bleibt oft nur der Weg zum Anwalt, um die Ansprüche eventuell auch gerichtlich geltend zu machen.