Home Icon

Restschuld

Die Restschuld ist der Teil eines Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt wurde. Mithilfe der Angabe der Restschuld lassen sich Darlehensangebote besser vergleichen. Die Angaben von effektivem Jahreszins oder anfänglichem Effektivzins sind zwar gesetzlich vorgeschrieben und ermöglichen auch einen Vergleich der verschiedenen Angebote. Wenn man allerdings die Angabe hat, wie viel Restschuld zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt bei einem Darlehen noch verbleibt, so ist diese Größe viel aussagekräftiger, will man verschiedene Angebote vergleichen. Die Angabe ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber auf Wunsch jederzeit gemacht werden.

Restschuldversicherung

Viele Banken verlangen vom Kunden bei Abschluss eines Darlehensvertrages den gleichzeitigen Abschluss einer Restschuldversicherung. Damit möchte die Bank in der Regel das Todesfallrisiko absichern. Denn im Todesfall übernimmt die Versicherung die Zahlung der restlichen Schuld des Kreditnehmers. Dazu wird normalerweise eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, deren Versicherungssumme mit fortschreitender Rückzahlung sinken kann. Damit die Bank letztendlich auch tatsächlich das ihr zustehende Geld erhält, wird eine Abtretungserklärung formuliert, die der Kunde dann unterschreiben muss.