Ratenkredit
Ein Ratenkredit ist ein Kredit, der in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt wird. Dieses Darlehen wird in einer Summe an den Kreditnehmer ausgezahlt, während die Rückzahlung in Teilbeträgen, den so genannten Raten, erfolgt. Der Ratenkredit ist vor allem für private Haushalte zur Finanzierung von Konsumgütern gedacht.
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Abwicklung eines Ratenkredits
Ein Ratenkredit kann zweckgebunden gewährt werden oder auch zur freien Verfügung. Für Banken und Sparkassen ist er ein standardisiertes Bankprodukt, das ganz speziell Privatkunden angeboten wird. In der Höhe ist der Ratenkredit sehr variabel und kann von einem kleinen Kredit in Höhe von 1.000 Euro bis zu einem Kredit in Höhe von 75.000 Euro gehen. Die Laufzeit kann bis zu 84 Monate betragen, in Ausnahmefällen auch bis zu 120 Monate. Voraussetzung ist zumindest ein festes Einkommen, damit gewährleistet ist, dass die monatlichen Raten auch bezahlt werden können. Sollte die Bonität des Kreditnehmers unzureichend sein, wird die Bank zusätzliche Sicherheiten fordern. Bei der Finanzierung eines Autos oder eines anderen Kraftfahrzeugs wird meist der Fahrzeugbrief von der Bank als Sicherheit einbehalten.
Die monatlichen Kreditkosten
In die monatlichen Kosten fließen, neben der Tilgungsleistung für das geliehene Geld, auch Zinszahlungen und Kreditkosten mit ein. Die Zinsen können entweder unterjährig, meistens monatlich, auf den zum Zeitpunkt der Berechnung tatsächlich in Anspruch genommenen Kredit berechnet werden. Oder es werden monatlich Zinsen berechnet, die sich auf den Anfangskreditbetrag in Prozent oder Promille beziehen und pro Monat ausgewiesen werden. Die Kreditkosten können sich aus einer Kreditgebühr, einer meist vereinbarten Restschuldversicherung und einer Vermittlungsgebühr zusammensetzen. Die Zinsen für einen Ratenkredit werden heute häufig nicht mehr als Standardzins berechnet. Für viele Ratenkredite werden die Zinsen in Abhängigkeit von der Bonität individuell vereinbart. Im Vertrag für den Ratenkredit muss der Effektivzins angegeben werden. Damit werden die Kreditkosten der verschiedenen Anbieter leichter vergleichbar, was für eine gewisse Transparenz für den Kunden sorgt.
Kündigung eines Ratenkredits
Das Kündigungsrecht einer Bank ist bei einem Konsumentenkredit stark eingeschränkt. Sie darf nur in ganz bestimmten Fällen kündigen. Eine Voraussetzung ist, dass der Darlehensnehmer in Verzug sein muss und zwar mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten, entweder ganz oder zumindest teilweise. Der Rückstand muss eine bestimmte Höhe in Bezug auf die Darlehenshöhe und die Restlaufzeit des Darlehens aufweisen. Und zu guter Letzt muss die Bank den Kunden in Verzug gesetzt und ihm in einer dritten Mahnung die Kreditkündigung angedroht haben. Dabei muss eine zweiwöchige Frist eingehalten werden und ein Hinweis auf die Folgen muss in der Kündigung enthalten sein. Als Kunde ist es einfacher, einen Kredit zu kündigen. Sechs Monate nachdem das Darlehen ausgezahlt wurde, ist es für den Kreditnehmer möglich, den Ratenkredit zu kündigen. Dabei muss eine Frist von drei Monaten eingehalten werden. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Zusätzlich darf die Bank eine Gebühr für die Bearbeitung der Kündigung verlangen und es besteht auch keine Verpflichtung, die bereits gezahlte Bearbeitungsgebühr zu erstatten. Will der Kreditnehmer vorzeitig aus dem Vertrag, ist dies auch jederzeit möglich, allerdings muss er dann mit der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen.